Aktueller Stand zur Grundsteuer: Bundesmodell bestätigt

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die neue Bewertung der Grundsteuer nicht zu beanstanden ist. Dieses Urteil wurde am 19. September 2024 verkündet (Az.: 4 K 2189/23). Der Senat hat zudem die Möglichkeit einer Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.

 

Erstmals befasste sich das Finanzgericht Köln in einem Verfahren mit der Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen. Die Klage richtete sich gegen einen Feststellungsbescheid zum Grundsteuerwert nach dem Bundesmodell, gültig ab dem 1. Januar 2022.

 

Nach Auffassung des 4. Senats des Finanzgerichts Köln bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das neue Bewertungsrecht zur Festsetzung der Grundsteuer.

 

Das vollständige Urteil sowie eine separate Pressemitteilung werden, sobald das Urteil den Beteiligten zugestellt und anonymisiert wurde, auf der Website des Finanzgerichts Köln (www.fg-koeln.nrw.de) veröffentlicht.

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