Bundeskabinett beschließt Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Ziel der Gesetzesinitiative ist eine Neuausrichtung der Modernisierungs- und Effizienzvorgaben im Gebäudesektor. Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erarbeitet und orientiert sich an den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags.
Mit dem geplanten Gesetz soll insbesondere mehr Planungssicherheit für Eigentümer, Unternehmen und die Wohnungswirtschaft geschaffen werden. Gleichzeitig verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich praktikabler und technologieoffener umzusetzen.
Wegfall der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe
Eine wesentliche Änderung betrifft die bisherige Verpflichtung zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizen. Diese Vorgabe soll entfallen. Ebenso werden bestehende Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten aufgehoben.
Künftig soll Eigentümerinnen und Eigentümern die Wahl der Heiztechnik freier offenstehen. Neben Wärmepumpen und Hybridlösungen bleiben auch Biomasse-Pelletheizungen mögliche Optionen. Gleichzeitig sollen Gas- und Ölheizungen weiterhin zulässig sein.
Schrittweise klimafreundlichere Brennstoffe vorgesehen
Wer auf fossile Heizsysteme setzt, muss künftig schrittweise einen steigenden Anteil klimafreundlicher Energieträger einsetzen. Dazu zählen unter anderem Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas sowie verschiedene Formen von Wasserstoff.
Geplant ist ein stufenweiser Anstieg des Anteils biogener beziehungsweise klimafreundlicher Brennstoffe: Ab 2029 sollen zunächst 10 Prozent eingesetzt werden, gefolgt von 15 Prozent im Jahr 2030. Bis 2035 steigt der Anteil auf 30 Prozent und soll bis 2040 schließlich 60 Prozent erreichen.
Überprüfung der Klimaziele bis 2030
Für das Jahr 2030 ist eine Evaluierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes vorgesehen. Dabei soll überprüft werden, ob die angestrebte Klimaneutralität bis 2045 weiterhin erreichbar ist oder zusätzliche Anpassungen erforderlich werden.
Förderungen für Heizungsmodernisierung bleiben bestehen
Die staatliche Förderung für den Austausch alter Heizsysteme soll nach aktuellem Stand mindestens bis 2029 fortgeführt werden. Damit sollen Investitionen in moderne Heiztechnik weiterhin unterstützt werden.
Entlastung und Schutz für Mieter
Auch der Mieterschutz spielt im Gesetzentwurf eine wichtige Rolle. Künftig sollen die Kosten, die durch Kohlendioxid-Emissionen entstehen, zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden, sofern neue Heizungen mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas installiert werden.
Ab dem 1. Januar 2028 ist vorgesehen, dass Mieter und Vermieter sowohl die CO₂-Kosten als auch die Gasnetzentgelte bei neu eingebauten Heizungen jeweils zur Hälfte tragen.
Ab dem 1. Januar 2029 sollen zusätzlich die Kostenanteile für biogene Brennstoffe in den ersten Stufen der sogenannten „Biotreppe“ ebenfalls hälftig aufgeteilt werden.
Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
Nach Angaben der Bundesregierung erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie direkt in nationales Recht. Dabei sollen die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden nicht über die Vorgaben der Europäischen Union hinausgehen.